Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bei insolventer Kapitalanlage
Zahlungen der Kapitalanlagegesellschaft an den Anleger können nicht zurückgefordert werden.
Wird an einen Kommanditisten auf der Grundlage einer Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag eine Auszahlung geleistet, obwohl sein Kapitalanteil durch Verlust unter den auf die bedungene Einlage geleisteten Betrag herabgemindert ist oder durch die Auszahlung unter diesen Betrag herabgemindert wird, ist der Kommanditist nur dann zur Rückzahlung an die Gesellschaft verpflichtet, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht. b) Allein der Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass eine solche Ausschüttung „auf Darlehenskonto gebucht wird“ und bei einem Verzicht des Gesellschafters auf diese Entnahmen „die Bildung einer Darlehensverbindlichkeit“ entfällt, lässt sich nicht mit der aus der Sicht eines beitretenden Gesellschafters erforderlichen Klarheit entnehmen, dass die Ausschüttung unter dem Vorbehalt der Rückforderung steht.
Zahlreiche Anleger sehen sich dem Verlust Ihrer Kapitalanlage ausgesetzt. Nicht nur der Anlagebetrag ist verloren, sondern der Insolvenzverwalter verlangt auch die Rückzahlung bereits erhaltener Gelder.
Haben auch Sie solche Briefe oder gar eine Klage erhalten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M. ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der richtige Ansprechpartner für geschädigte Anleger.