Fiehl | Rechtsanwälte
Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

MCE 08 Sternenflotte IC 4 – Kapitalanleger in Not  - Schadensersatzanspruch gegen Banken, Sparkassen und Anlageberater 

Im Jahr 2011 zeichneten zahlreiche Anleger nach Gesprächen mit Mitarbeitern von Banken und Sparkassen, unter anderem Sparkasse Rosenheim - Bad Aibling, eine Kommanditbeteiligung an dem MCE 08 Sternenflotte IC 4. 

Sie beteiligten sich auf diese Weise als Mitunternehmer an einem Unternehmen, dass sich nach eigener Darstellung als Beteiligungsgesellschaft sieht. Das heißt, die Gesellschaft gestaltet Ihr operatives Geschäft mit der Beteiligung an anderen Publikumspersonengesellschaften also meist als GmbH & Co. KG auftretende Fonds. Wie er Name „Sternenflotte“ es nahelegt handelt es sich bei den Gesellschaften in die das Geld der Anleger gesteckt wird um verschiedene Schiffsfonds. Der MCE 08 Sternenflotte IC 4 investiert also nicht unmittelbar in ein oder mehrere Schiffe sondern in Gesellschaften die wiederum selbst dann in Schiffe investieren. Dass der Markt für Containerschiffe dabei schon seit mindestens 2006 enorm unter Druck ist, wurde vielen Anlegern nicht mitgeteilt. Die hohen Überkapazitäten auf dem Containerschiffsmarkt und die speziellen Anforderungen die an Containerschiffe gestellt werden und wurden vielen Anlegern und Bankkunden nicht dargestellt.

Nun befindet sich die Gesellschaft in wirtschaftlicher Schieflage und die Liquidation wird betrieben. Über die Treuhandgesellschaft „MCE Reuhand- & Verwaltungsgesellschaft mbH“ werden nun die einmal ausgezahlten Ausschüttungen, in vielen Fällen ohnehin nur ein Bruchteil des investierten Kapitals zurückgefordert. Aller Voraussicht nach wird am Ende der Auseinandersetzung der Gesellschaft möglicherweise für die Anlager und Kommanditisten der Totalverlust des von Ihnen eingezahlten Geldes stehen.

Die Anlageberater- oft die Hausbank der Anleger- waschen Ihre Hände in Unschuld: Man habe die Kunden ordnungsgemäß beraten und schließlich seien auch Beratungsprotokolle geführt worden. Ob diese pauschalen Einlassungen den Banken und Sparkassen helfen? Wir setzen uns dafür ein, dass Anleger nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben oder am Ende noch draufzahlen müssen.

Wir konnten bereits in vielen Fällen Schiffsfondsanlegern helfen und stehen auch jetzt gerne mit Rat und Tat den Geschädigten zur Seite. Eine kostenfreie Erstberatung und die Aufklärung über Risiken und Kosten bieten wir in unserer Kanzlei in Fürth an.

Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

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