Fiehl | Rechtsanwälte
Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Berufsunfähigkeitsversicherung | Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen ist eine notwendige Maßnahme um für Krankheit und Gebrechlichkeit vorzusorgen und die Existenz zu sichern. Es ist ein wichtiger Schritt um sich für den Fall abzusichern, dass eine Person durch Krankheit voraussichtlich dauerhaft berufsunfähig ist einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen - also berufsunfähig ist. Verweigert der Versicherer im  Falle einer Berufsunfähigkeit tatsächlich die Leistung stehen Versicherungsnehmer regelmäßig nach dem Ende der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ende der Krankengeldzahlungen finanziell im Regen.

Neben der Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine hilfreiche Invaliditätsversicherung und wird von Versicherungen als selbständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung angeboten.

Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es, im Falle von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls den Abstieg des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person im beruflichen und sozialen Umfeld zu verhindern.


Berufsunfähig | Arbeitsunfähig | Kräfteverfall & Krankheit | Fachanwalt für Versicherungsrecht

Im Bedarfsfalle, das heißt bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit, erbringt der Versicherer eine bereits im Voraus vereinbarte Leistung in Gestalt einer monatlichen Rente oder einer Einmalzahlung und in der Freistellung von Beiträgen für die angeschlossene Lebens- oder Rentenversicherung.

Der Versicherungsnehmer ist für das Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit beweisbelastet. In der Praxis führt dies regelmäßig zu Konflikten. Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer seinen Gesundheitszustand regelmäßig ärztlich untersuchen lassen und das Ergebnis dieser Untersuchungen auch in Attesten, Arztberichten und Befundberichten dokumentieren lassen. Häufig führen aber auch vermeintliche Fehler bei der Antragsstellung, etwa die Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular zu Leistungsablehnungen des Versicherers. Hier muss ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sowohl die Vertragsunterlagen als auch die Leistungsablehnung des Versicherers und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau prüfen.


Gesundheitsfragen | Rücktritt | Anfechtung | Vorerkrankung | BU | BuZ

Sollten Sie Fragen haben zu Ihrem konkreten Versicherungsvertrag können Sie uns gerne Ihre Vertragsunterlagen zusenden und einen Beratungstermin vereinbaren. Vorab sind folgende Fragen von Bedeutung:

- Bei welcher Versicherung sind Sie gegen Berufsunfähigkeit versichert?

- Haben Sie bereits einen Leistungsantrag gestellt?

- Erfolgte eine Ablehnung der Leistung von der Versicherung?

- Wann erfolgte die Leistungsablehnung und war diese mit einer Begründung versehen?

- Sind Sie erkrankt? Welche Erkrankung liegt vor? Wurden Sie bereits ärztlich untersucht?

- Welchen Beruf haben Sie vor der Krankheit zuletzt ausgeübt?

- Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor?

- Wie hoch ist die versicherte Leistungssumme im Falle der Berufsunfähigkeit?

- Besteht eine Rechtsschutzversicherung, falls ja, bei welchem Rechtschutzversicherer?

- Besteht womöglich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe Formular
PKH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
PKH Prozesskostenhilfe Formular.pdf (1.69MB)
Prozesskostenhilfe Formular
PKH Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
PKH Prozesskostenhilfe Formular.pdf (1.69MB)

 

Zur Klärung dieser Fragen und Ihrer Ansprüche zum Thema Berufsunfähigkeit steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Kanzlei MAYER |Rechtsanwälte, Kaiserstraße 38, 90763 Fürth gerne zur Verfügung.  

 
 
 
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