Fiehl | Rechtsanwälte
Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Widerruf | Darlehen

Darlehensverträge und die an den Darlehensnehmer ausgezahlte Darlehensvaluta, umgangssprachlich als "Darlehen" bezeichnet, verschaffen den Bankkunden finanzielle Handlungsspielräume durch Liquidität. Das Darlehen ermöglicht die Finanzierung des Erwerbes von Kraftfahrzeugen, Eigenheim und Konsumgütern aller Art. Aber das Darlehen kostet Geld, der zu entrichtende Zins war in früheren Jahren eine erhebliche Belastung im Vergleich zu teilweise niedrigen Tilgungsanteilen. Im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase und dem ebenso anhaltenden Immobilienboom wurde für Verbraucher interessant Immobilienfinanzierungen zu beenden, weil die alten Darlehensverträge mit hohen Zinsbelastungen verbunden waren. 

Immobiliendarlehen | Autofinanzierung | Konsumkredit

Die Kündigung des Darlehens führt aber zu einer vertraglich mit der Bank vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung die den Zinsvorteil der Umfinanzierung aufzehrt. Attraktiv wurde daher der Widerruf der einstmals auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung. Zwar beträgt die Widerrufsfrist auf den ersten Blick nur zwei Wochen, allerdings unterliefen den Banken und Kreditinstituten Fehler bei der Erstellung der Widerrufsbelehrungen und der Darlehensverträge. Diese Fehler benachteiligen den Darlehensnehmer oft erheblich und im Zuge einer weitläufigen Rechtsprechung bildete sich das sog. "ewige Widerrufsrecht" heraus". Auf diese Weise konnten und können teilweise noch heute Kreditnehmer ihre Darlehensverträge widerrufen. Durch den Widerruf wird der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Am Ende sollte, sofern der Bankkunde und sein Anwalt richtig gerechnet haben, für den Darlehensnehmer ein finanzieller Vorteil stehen, da der Bankkunde weder eine Vorfälligkeitsentschädigung noch Bankentgelte zahlen muss sondern die Tilgungsanteile sowie gezogene Nutzungen von der Bank zurück verlangen kann.

Dieselskandal | PKW-Finanzierung | Autokredit 

Der Dieselskandal traf viele Besitzer von Fahrzeugen aus heiterem Himmel. Plötzlich war der hochwertige PKW (VW, BMW, Mercedes u.a.) der für teures Geld angeschafft wurde von Wertverlust und Fahrverboten bedroht. Der Fahrzeugpreis der für die PKW noch vor kurzem gezahlt wurde, erscheint jetzt viel zu hoch und auch die Finanzierung steht in einem ungünstigeren Licht. In dieser Situation eröffnet die Vorgehensweise über den Widerruf des Darlehens mit welchem die Anschaffung des PKW finanziert wurde eine effektive Möglichkeit das eigene Vermögen vor Schaden zu schützen. 

Widerruf der Autofinanzierung | Autokredit

Am Ende des erfolgreich durchgeführten Widerrufs erhält der Darlehensnehmer seine eingezahlten Tilgungsleistungen zurück, in manchem Fällen konnten wir auch die Rückzahlung der Zinsen erreichen, im Gegenzug wird das Fahrzeug an die Bank herausgegeben. Abhängig von der jeweiligen Konstellation des Einzelfalles muss sich der Darlehensnehmer den Abzug einer Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeuges gefallen lassen. In der Praxis konnten wir häufig erreichen, dass sowohl Tilgung als auch Zins ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung bzw. nur einer geringen Nutzungsentschädigung an die Bankkunden zurückgezahlt wurden.

Kosten | Rechtsanwaltsvergütung | Risiken

Der Widerruf eines Darlehensvertrages kostet Geld und ist, entgegen anderslautender Behauptungen, mit Risiken verbunden. Wir berechnen unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Honorarberechnung nach den gesetzlichen Vorschriften gewährleistet volle Kostentransparenz während der gesamten Auseinandersetzung. Die Höhe der Kosten variiert je nach Gegenstandswert. Unsere Mandanten werden im Rahmen der Erstberatung auf die entstehenden Kosten im Falle der weiteren Beauftragung hingewiesen.   

 

Sind auch Sie daran interessiert sich von einer bestehenden Finanzierung zu lösen, steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht jederzeit gerne zur Verfügung.


Vielen Dank für ihr Interesse!

 
 
 
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